- Zuckerkonvention
- Zuckerkonvention f эк. са́харная конве́нция
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Zuckerkonvention, internationale — (Brüsseler), s. Zuckersteuer, S. 1007 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Philipp Johann von Schoeller — (* 7. November 1835 in Brünn; † 2. September 1892 in Groß Čakovice bei Prag) war ein österreich ungarischer Industrieller in der Zuckerindustrie. Leben und Wirken Der Sohn des Großunternehmers Philipp Wilhelm von Schoeller (1797–1877) studierte… … Deutsch Wikipedia